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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  • Allgemeines

Die Musikschule Lüchow-Dannenberg gGmbH ist eine öffentliche, selbständige Einrichtung im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Die Aufgaben der Musikschule bestehen darin, musische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien – und Liebhabermusizieren heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten. Ziel der musisch–pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen und vokalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken.

  • Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Lüchow-Dannenberg gGmbH und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Während der Geschäftszeiten der Musikschule liegen die AGB im Sekretariat zur Einsichtnahme aus.

  • Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB’s ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB’s hiervon unberührt.

  • Schuljahr/Ferien – und Feiertage

Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Landes Niedersachsen.

  • Geschäftsstelle/Unterrichtsorte

Die Schulleitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle der Musikschule, derzeit Johannisstraße 15, 29439 Lüchow (Wendland). Der Unterricht findet in der Hauptgeschäftsstelle, in Zweigstellen, in Schulen, Kindergärten sowie anderen geeigneten Räumen statt.

  • Unterrichts-/Kurs-/Projektaufnahme

Anmeldungen können schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars der Musikschule, per Fax, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht. Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen. Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Im Unterschied zum Unterricht erfolgt bei der Kursteilnahme eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung nur, wenn der Kurs ausfallen sollte oder Termin- bzw. Ortsveränderungen notwendig sind. Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenz statt. Auf Anordnung der Schulleitung kann der Unterricht auch digital stattfinden. Sofern bei der Anmeldung zum Unterricht nicht ausdrücklich widersprochen wird, wird das hierfür notwendige Einverständnis durch die Anmeldung zum Unterricht erteilt. Wird das digitale Unterrichtsangebot der Musikschule nicht wahrgenommen, so besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder auf die Erstattung des Unterrichtsentgeltes. In Einzelfällen und nach Bedarf kann die Musikschule in ihren Räumen musikschuleigene Geräte für die digitale Unterrichtsstunde zur Verfügung stellen.

  • Laufzeit des Vertrages

Der Unterrichtsvertrag im Instrumental- und Vokalunterricht wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Die Grundkurse (Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Kurse an allgemeinbildenden Schulen und Kurse im Kindergarten) enden nach der angegebenen Dauer automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei zweijährigen Kursen kann nach Ablauf des ersten Jahres mit 2monatiger Frist zum Schuljahresende (31. Juli) gekündigt werden. Der Vertrag für Kurse/Projekte wird für die jeweilige Kurs-/Projektdauer abgeschlossen.

  • Probezeiten

Während der Musikalischen Früherziehung, bei Musik & Tanz und in der Musikalischen Grundausbildung gelten die ersten zwei Unterrichtsmonate als entgeltpflichtige Probezeit. Eine Abmeldung vom Unterricht während der Probezeit ist zum nächsten Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Im Instrumental- und Vokalunterricht sowie bei Projekten wird keine Probezeit gewährt. Bei Kursen (Eltern-Kind-Kurse) gilt die erste Stunde als entgeltpflichtige Probezeit.

  • Unterricht

Bei der Unterrichtseinteilung werden Wünsche der Teilnehmer nach den Möglichkeiten der Musikschule berücksichtigt. Die Dauer der Unterrichtsstunde richtet sich nach der gewählten Unterrichtsform. Die Kosten sind der Entgeltordnung zu entnehmen.Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht pünktlich. Während der gesamten vereinbarten Unterrichtszeit hat die Lehrkraft die Aufsichtspflicht. Diese beginnt und endet im Unterrichtsraum.Die Eltern bzw. deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren bis zum Eintreffen des Lehrpersonals zu beaufsichtigen und nach Beendigung des Unterrichts pünktlich abzuholen. Eine Aufsicht der Kinder über die Unterrichtszeit hinaus durch die Musikschule Lüchow-Dannenberg gGmbH findet grundsätzlich nicht statt. Auf Wunsch informiert die Lehrkraft über Unterrichtsverlauf und musikalische Entwicklung des Schülers. Eine Anwesenheit von Erziehungsberechtigten oder anderen Personen während des Unterrichtes ist vorher mit der jeweiligen Lehrkraft abzustimmen. Schüler eines instrumentalen oder vokalen Hauptfaches können kostenlos am Ensemble- und Ergänzungsfachangebot der Musikschule teilnehmen. Die Teilnahme an den Ensemble- und Ergänzungsfächern steht auch solchen Interessenten offen, die keinen Instrumental- bzw. Vokalunterricht an der Musikschule besuchen. In diesen Fällen sind Entgelte nach der Entgeltordnung zu entrichten. Fällt der Unterricht aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Musikschule liegen, öfter als zweimal im Schuljahr aus, so werden dem Zahlungspflichtigen am Ende des Schuljahres die Entgelte für die darüber hinaus ausgefallenen Unterrichtsstunden erstattet. Wird eine Unterrichtsstunde aus Gründen, die beim Schüler liegen, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder auf Erstattung des Unterrichtsentgeltes. Bei Schülern, die durch mangelnde Mitarbeit oder fehlende Eignung keine angemessenen Fortschritte erreichen, kann die Schulleitung auf Antrag der Fachlehrkraft das Unterrichtsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende beenden. Bereits gezahlte Entgelte, die sich auf den Zeitraum nach der Unterrichtsbeendigung beziehen, werden erstattet.

  • Öffentliches Auftreten

Bei Veranstaltungen der Musikschule haben alle Schüler die Möglichkeit mitzuwirken. Öffentliches Auftreten der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen sind erwünscht und sollten vorher mit der jeweiligen Fachlehrkraft abgestimmt werden. Ton- und Bildaufzeichnungen vom Unterricht und Musikschulveranstaltungen müssen grundsätzlich durch die Schulleitung genehmigt werden. Gleiches gilt für entsprechende Aufnahmen durch Presse, Rundfunk oder Fernsehen in Gebäuden und bei Veranstaltungen der Musikschule.

  • Entgelttarife/Zahlungsmodalitäten

Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Alle Entgelte sind Jahresentgelte. Sie werden in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 15. des Monats fällig und setzen sich zusammen aus den Jahresentgelten für den Unterricht in den gewählten Fächern bzw. dem Kurs/Projekt und gegebenfalls aus den Jahresentgelten für die Überlassung eines musikschuleigenen Instruments. Verändert sich während des Schuljahres die Teilnehmerzahl in der Unterrichtsgruppe, so dass die Entgelthöhe berührt wird und kann die ursprüngliche Anzahl von SchülerInnen nicht wieder hergestellt werden, so ist ab Beginn des nächsten Schulhalbjahres das Entgelt zu zahlen, das sich aus der tatsächlichen Zahl der Teilnehmer ergibt. Der Unterrichtsvertrag kann beiderseitig aufgelöst werden, wenn keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden kann. Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder das er dem Unterricht fernbleibt. Alle Zahlungen erfolgen nur bargeldlos auf das in der Rechnung angegebene Konto. Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % des offenen Rechnungsbetrages erhoben. Darüber hinaus werden Mahnkosten von zurzeit 5,00 € berechnet. Bei dreimaligem Zahlungsverzug und erfolglosem Mahnen wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt. Wird das Entgelt nicht pünktlich entrichtet, besteht zudem kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichtes.

  • Ermäßigungen

Ermäßigungen werden entsprechend den Voraussetzungen der jeweils gültigen Entgeltordnung gewährt. Projekte, Ensemble- bzw. Ergänzungsfächer und Nutzungsentgelte für Musikinstrumente werden nicht ermäßigt.

  • Beendigung des Unterrichts-/ Kurs-/ Projektvertrages

Jede Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform; es gilt stets eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Schuljahresende (31. Juli), entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens. Bei Teilnahme an Projekten und Kursen ist mit Beendigung keine Kündigung notwendig. Für Kursteilnehmer ist bis zum Kursbeginn ein Rücktritt möglich. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.

  • Mietinstrumente

Die SchülerInnen sollen grundsätzlich das für den Unterricht erforderliche Instrument besitzen. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten der Musikschule Lüchow-Dannenberg gGmbH können den SchülerInnen schuleigene Musikinstrumente mietweise zur Verfügung gestellt werden. Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Leihinstrumente dienen insbesondere einer Erprobungsphase, die ein Jahr nicht überschreiten sollte. Wenn nach Ablauf einer Mietdauer von einem Jahr die Instrumente für neue Schüler benötigt werden, wird die Musikschule diese Instrumente unter Einräumung einer angemessenen Frist zurückfordern. Ausgenommen von dieser Regelung sind Instrumente in kleinen Bauformen, die durch die SchülerInnen gespielt werden können, bis ein größeres Instrument erforderlich ist. Durch die mietende Person kann das Mietverhältnis jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die MieterInnen sind verpflichtet, für eine pflegliche Behandlung des gemieteten Instruments einschließlich des Zubehörs zu sorgen. Bei Beschädigung oder Verlust sind die MieterInnen zum Ersatz verpflichtet. Er/sie hat der Musikschule Lüchow-Dannenberg gGmbH von etwaigen Beschädigungen oder dem Verlust unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Ausgabe und Rücknahme des Instruments muss durch eine Fachlehrkraft erfolgen, die das Instrument hierbei auf etwaige Schäden untersucht und diese ggf. festhält. Schäden, die bereits vor Ausleihe des Instruments vorliegen, müssen durch fachkundige Lehrkräfte vor Ausleihe dokumentiert werden. Die Reparatur dieser Schäden obliegt der Musikschule. Geliehene Instrumente sind vor Rückgabe an die Musikschule Lüchow-Dannenberg auf Kosten der mietenden Person durch einen fachkundigen Instrumentenbaumeister fachgerecht zu überholen. Es ist der Musikschule eine Bescheinigung über diese Überholung vorzulegen. Überholung und Rückgabe dürfen nicht mehr als 30 Tage voneinander entfernt sein. Kommt die mietende Person diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Musikschule berechtigt, die Überholung auf Kosten der mietenden Person selbst auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Die Instrumente sind von der Musikschule Lüchow-Dannenberg gGmbH nicht gegen Verlust und mutwillige Beschädigung versichert. Die Musikschule Lüchow-Dannenberg gGmbH kann den Mietvertrag jederzeit unter Angabe der Gründe fristlos kündigen, wenn der/die MieterIn das gemietete schuleigene Musikinstrument nebst Zubehör unsachgemäß behandelt oder gegen die sich aus den vorstehenden Absätzen ergebenden Pflichten wiederholt verstößt.Verschleißreparaturen können von der Musikschule Lüchow-Dannenberg auf Antrag finanziell unterstützt werden. Falls die Nutzung bzw. Leihe musikschuleigener Instrumente nicht durch die Versicherungen der Musikschule abgedeckt ist, verpflichtet sich die mietende Person, die Instrumente auf eigene Kosten für den Zeitraum des Vertragsverhältnisses zu versichern. Der Musikschule ist eine diesbezügiche Bescheinigung vorzulegen.

  • Haftung

Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Die SchülerInnen sind auf dem Schulweg nicht durch die Musikschule Lüchow-Dannenberg gGmbH versichert. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Die Musikschule haftet nur für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler, wenn ihr Schadhaftigkeit nachgewiesen werden kann. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügte Schäden.

  • Hausordnung

Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

  • Datenschutz, Aufzeichnungen

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.Ton- und Bildaufzeichnungen vom Unterricht und Musikschulveranstaltungen müssen grundsätzlich durch die Geschäftsführung genehmigt werden. Gleiches gilt für entsprechende Aufnahmen durch Presse, Rundfunk oder Fernsehen in Gebäuden und bei Veranstaltungen der Musikschule.

  • Gerichtsstand, Inkrafttreten

Gerichtsstand für beide Teile ist Dannenberg/Elbe. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01. März 2021 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle anderen vorausgehenden AGB ihre Gültigkeit.